Herr Rechtsanwalt Schuster führt zwei Fachanwaltstitel:
Neben den dafür jährlich vorgeschriebenen Fortbildungen qualifizieren
wir uns regelmäßig weiter. Herr Rechtsanwalt Schuster hat zusätzlich die Fachanwaltsausbildung für Erbrecht erfolgreich absolviert und Frau Rechtsanwältin Walz die Fachanwaltsausbildungen für Arbeitsrecht und Familienrecht. Auch unsere Mitarbeiter/-innen nehmen regelmäßig an Fortbildungen teil.
Rechtsanwalt seit 1992
Fachanwalt für Verkehrsrecht seit 2006
Fachanwalt für Versicherungsrecht seit 2006
Fachanwaltslehrgang für Erbrecht 2015
Ende 2017 aus der Kanzlei ausgeschieden
Rechtsanwältin seit 2002
Fachanwaltslehrgang für Arbeitsrecht 2010
Fachanwaltslehrgang für Familienrecht 2017
weiterer Tätigkeitsschwerpunkt
Mietrecht